Alle Jahre wieder: Stiftung Warentest, die Verbraucherzentralen und das Europäische Verbraucherzentrum warnen Urlauber auch in diesem Jahr wieder davor, auf dubiose Timesharing Angebote im Ausland einzugehen. Neben der Mittelmeerinsel Malta kommen diese Methoden auf den kanarischen Inseln und in Griechenland verstärkt zum Einsatz.
Deutsche Touristen werden Jahr für Jahr im Urlaub im Sommer mit dubiosen Angeboten über den Tisch gezogen. Was als Top-Investition angeboten wird, entpuppt sich schnell als schlimmer und vor allen Dingen kostenintensiver Reinfall. Nicht selten sitzen Käufer jahrelang in dem Vertrag fest. Verkaufen ist unmöglich, und Verluste von mehreren zehntausend Euro sind keine Ausnahme. Wie die Stiftung Warentest anmahnte, sollten im Urlaub auf Malta „nicht mal eben an der Straßenecke“ Geschäfte mit Wohnrecht- und Timesharing-Anbietern abgeschlossen werden. Timesharing wird dem so genannten „Grauen Kapitalmarkt“ zugeordnet, womit unseriöse und verlustreiche Geldanlagen bezeichnet werden.
Trotz alljährlicher Warnungen werden in jedem Jahr nach wie vor diese dubiosen Geschäftsmodelle an Touristen Malta verkauft, so die Beobachtung von Stiftung Warentest. Deren Experte Michael Bruns merkte an: Ein Widerruf, um aus dem Vertrag auszusteigen, ist so gut wie unmöglich.
Ab dem kommenden Jahr soll mehr zum Schutz der gutgläubigen Urlauber auf Malta und in anderen europäischen Urlaubszentren unternommen werden: Ab 2011 soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die auch bei diesen Geschäftsmodellen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, ein Verbot von Anzahlungen und eindeutig formulierte Kündigungsfristen beinhaltet.
Es ist übrigens ein absoluter Trugsschluss, dass man mit einer Timesharing Beteiligung günstiger Urlaub machen kann: Wer für wenige Wochen pro Jahr in einer Clubanlage, im Hotel, im Hausboot oder Campingwagen als Timesharing Halter Urlaub auf Malta machen will, muss ohne Anreise, Flug und Nebenkosten oft um die 4.000 Euro im Jahr berappen.
Christian Bathen
Datum: 24.09.2010
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